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   BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65   

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BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65 (https://dejure.org/1965,157)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1965 - IV B 214.65 (https://dejure.org/1965,157)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1965 - IV B 214.65 (https://dejure.org/1965,157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus als bevorrechtigtes Bauvorhaben - Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens - Verhältnismäßigkeit einer Abbruchsverfügung - Rechtserheblichkeit der planerischen Absichten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1966, 249
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.12.1964 - I B 208.64

    Außenbereichsvorhaben; Begriff der "natürlichen Eigenart der Landschaft";

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65
    (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG I B 208.64).

    Darüber hinaus muß in der Regel von dem betroffenen Bürger verlangt werden, daß er gegenüber der Beseitigungsverfügung einer Behörde einen ganz bestimmten Gegenvorschlag für die Abänderung des Bauwerkes unterbreitet (vgl. hierzu BVerwG I B 208.64, Beschluß vom 8. Dezember 1964).

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65
    Die planerischen Absichten einer Gemeinde hat zwar das Bundesverwaltungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen für rechtserheblich gehalten, wenn die Durchführung eines Bauvorhabens im Außenbereich in Frage steht (BVerwG I C 30.62 in BVerwGE 18, 247).
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65
    Bei Beurteilung der Frage, ob sich das Bauwerk des Klägers als ein bevorrechtigtes Bauvorhaben im Sinne von § 25 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes - BBauG - darstellt, das im Außenbereich unter erleichterten Voraussetzungen zulässig ist, hat sich der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehalten (vgl. u.a. BVerwG I B 165.62 in DÖV 64, 744 und BVerwG I C 80.62 in DÖV 64, 742).
  • BVerwG, 08.02.1963 - I B 165.62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Jagdhütte im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65
    Bei Beurteilung der Frage, ob sich das Bauwerk des Klägers als ein bevorrechtigtes Bauvorhaben im Sinne von § 25 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes - BBauG - darstellt, das im Außenbereich unter erleichterten Voraussetzungen zulässig ist, hat sich der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehalten (vgl. u.a. BVerwG I B 165.62 in DÖV 64, 744 und BVerwG I C 80.62 in DÖV 64, 742).
  • BVerwG, 01.09.1965 - IV C 180.65
    Auszug aus BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65
    Es wäre mit dem Sinn der Rechtskraft nicht zu vereinbaren, wenn denen, die eine Anfechtung unterlassen haben, durch die Beiladung neue Angriffsmöglichkeiten eröffnet würden (BVerwG IV C 180.65 - Beschluß vom 1. September 1965 -).
  • BVerwG, 28.06.1965 - IV B 47.65

    Zulassung eines Wochenendhauses im Außenbereich - Vorliegen einer

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65
    Zu dieser Feststellung bedarf es, wie der Senat bereits entschieden hat, nicht in jedem Falle der Einnahme eines Augenscheins (BVerwG IV B 47.65 - Beschluß vom 28. Juni 1965 -).
  • VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22

    Abbruchanordnung, Festsetzung der Ersatzvornahme, Kostengrundentscheidungen zur

    Im Verlangen auf Abbruch eines Bauwerkes kann daher nur in den seltensten Fällen ein Übermaß gesehen werden, nämlich dann, wenn es bei der Struktur des Bauwerks möglich erschiene, durch Wegnahme bestimmter Bauteile einen genehmigungsfähigen Zustand zu erreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1965 - IV B 214.65 -, BeckRS 1965, 31302545; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 OVG -, juris, Rn. 37).

    Für einen solchen Antrag gegenüber der Beseitigungsverfügung einer Behörde muss ein ganz bestimmter Gegenvorschlag für die Abänderung des Bauwerks unterbreitet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - 4 B 117.96 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 3. März 1966 - IV B 30.66 -, BeckRS 1966, 31301604; Beschluss vom 29. September 1965 - IV B 214.65 -, BeckRS 1965, 31302545).

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2011 - 1 ME 14/11

    Die Androhung der Vollstreckung einer Beseitungsverfügung muss nicht gegenüber

    Der Behörde ist es wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sogar verwehrt, dem Eigentümer verbindlich vorzugeben, in welcher Weise er ein Bauwerk verändern soll, das in seiner Gesamtheit so nicht genehmigungsfähig ist (Große-Suchsdorf aaO, § 89 Rn. 46; BVerwG Beschl. v. 4.3.1991 - 4 B 22/91 - zitiert nach juris, unter Hinweis auf B. v. 29.9.1965 - IV B 214.65 -, DÖV 1966, 249 = Bay VBl. 1966, 58).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von den Beschlüssen vom 8. Dezember 1964 - BVerwG 1 B 208.64 - und vom 29. September 1965 - BVerwG 4 B 214.65 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nrn. 17 a und 18) ab.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19

    Baurechtliches Einschreiten und Beseitigungsverfügung

    Im Hinblick auf diese Voraussetzungen wird in dem Verlangen auf (Gesamt-)Abbruch eines materiell rechtswidrigen Bauwerks nur in den seltensten Fällen ein Übermaß gesehen werden können, nämlich dann, wenn von vornherein erkennbar ist, dass ein für sich allein ohne Weiteres lebensfähiger, dem materiellen Baurecht entsprechender Rest-Baukörper stehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1965 - IV B 214.65 - beck-online).

    Etwaige Möglichkeiten der Abänderung sind nicht von Amts wegen zu prüfen und zu ermitteln; es ist vielmehr Sache des Betroffenen, einen ganz bestimmten Gegenvorschlag zu unterbreiten, um die rechtswidrige Anlage rechtmäßig zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1965 - IV B 214.65 - beck-online).

  • VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19

    Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8.Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17a S. 53)) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 (55), vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - (S. 3) und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - (S. 3)).
  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "öffentlichen

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17 a S. 53]) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 [55], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - [S. 3] und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - [S. 3]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2013 - 1 LB 2/12

    Umfang der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung; Erteilung der

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8.Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17a S. 53)) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 (55), vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - (S. 3) und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - (S. 3)).
  • VG Magdeburg, 07.10.2020 - 4 B 331/20

    Abrissverfügung; komplette Beseitigung baulichen Anlagen, selbst wenn eine

    "daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 (55), vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - (S. 3) und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - (S. 3)).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 1620/97

    Abweichung eines Gebäudes von genehmigter; Anordnung (Bestimmtheit);

    Denn es ist Sache des bauwilligen Bürgers, sich im präventiv durchzuführenden bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren der baurechtlichen Zulässigkeit seines Umbauvorhabens zu vergewissern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.1965 - IV B 214.65 , DÖV 1966, 249 = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18).
  • VG München, 18.09.2019 - M 9 K 17.3880

    Beseitigungsanordnung für eine illegal errichtete Garage

    Ein Teilabbruch kommt nur dann in Betracht, wenn es bei der Struktur des Bauwerks möglich erscheint, durch Wegnahme bestimmter Teile einen genehmigungsfähigen Zustand zu erreichen und dabei eine funktionsgemäß nutzbare Anlage verbleibt (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.1965 - IV B 214.65 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 B 229.89

    Anforderungen an die Darlegung des Abweichens eines Urteils von einer

  • BVerwG, 04.03.1991 - 4 B 22.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.05.1968 - IV B 125.67

    Ablehnung eines Bauvorhabens auf Grund der Gefahr der Entstehung einer

  • BVerwG, 16.12.1965 - IV B 104.65

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 28.01.1992 - 4 UE 2797/89

    Bauordnungsrechtliche Verfügung betreffend ein Wochenendhaus im Außenbereich;

  • BVerwG, 27.07.1978 - 4 B 23.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.07.1978 - 4 B 16.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 148.72

    Annahme einer materiellen Baurechtswidrigkeit auf Grund der fehlenden

  • BVerwG, 12.08.1971 - IV B 131.70

    Einfluss von Befürwortungen eines Vorhabens im Außenbereich durch Beschlüsse

  • BVerwG, 01.02.1967 - IV C 81.65

    Erteilung einer beantragten Wohnsiedlungsgenehmigung eines Vertrages über die

  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 1558/88

    Holzgerüst nach Art einer Pergola über genehmigten asphaltierten Stellplätzen

  • BVerwG, 12.08.1971 - IV B 122.70

    Anforderungen an die Planungshoheit - Beachtlichkeit von Befürwortungen eines

  • BVerwG, 03.03.1966 - IV B 30.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baugenehmigung für ein

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 40.65

    Versagung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Genehmigungspflicht der Auflassung

  • BVerwG, 10.02.1971 - IV B 3.71

    Klage gegen den Nachbarn wegen Unterschreitung des Grenzabstandes -

  • VG München, 23.09.2020 - M 9 K 17.1736

    Beseitigungsanordnung für eine Garage

  • BVerwG, 26.08.1977 - 4 B 153.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Untersagung der Nutzung des

  • BVerwG, 22.07.1975 - 4 B 68.75

    Pflicht der Baurechtsbehörde zur Prüfung etwaiger Möglichkeiten der Abänderung

  • BVerwG, 20.06.1969 - IV B 43.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Materielle

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV B 45.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

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